20.11.2009
| Unterschr. Inkraft | Vereinbarung | Ziele | Bemerkungen/Stichworte |
| 18.04.51 27.07.52 | MontanUnion | Gemeinsamer Markt für Kohle & Stahl | Benelux DE FR IT. Laufzeit: 50 Jahre. Die MU beinhaltete ein Europäischen Gerichtshof*, sowie eine parlamentarische Versammlung deren Abgeordnete von den nationalen Parlamenten entsendet wurden, mit lediglich beratender Kompetenz. *) nicht zu verwechseln mit dem, zum Europarat gehörenden Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte |
| 25.03.57 01.01.58 | "Verträge von Rom" 1. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 2. Euratom | MontanUnion auf alle Wirtschaftsbereiche ausgedehnt: 1. Gemeinsamer Markt; Annäherung der nationalen Wirtschaftspolitiken 2. Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie | Organe und Entscheidungsmechanismen (getrennt je Gemeinschaft): Ministerrat (Gesetzesgebung), Kommission (erarbeitet Vorschläge), Parlamentarische Versammlung (Beratung) |
| 08.04.65 01.07.67 | Fusionsvertrag | Einrichtung der Gremien: 1. Gemeinsamer EG-Ministerrat 2. Gemeinsame EG-Kommission | Gemeinsam für EWG + MU + Euratom |
| 01.07.68 | Zollunion | Erreichung des Zieles von 1957 | |
| 1970 | Informelle Gründung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) | Abgestimmtes Vorgehen in bestimmten Bereichen der Außenpolitik | |
| 1973 | Erweiterung auf 9 Staaten: | DK+IE+UK | |
| 10.12.74 | Einrichtung eines Europäischen Rats | Impulsgeber für die Europäische Integration | Vierteljährliche Treffen der EWG Staats- & Außenminister als Policy-Stütze für den EWG-Ministerrat. Beschlußfassung durch Konsens Opposition von: 1. kleineren Staaten, die Einflußverlust befürchteten, 2. dem Föderalisten Altiero Spinelli, der um die Rolle des Europa Parlaments fürchtete |
| 1979 | Erstmalig direkte (Bürger-) Wahl der Europäischen Versammlung | "Dem Bürger die EEC näherbringen" | Keine Kompetenzerweiterung |
| 1981 | Erweiterung auf 10 Staaten: | GR | |
| 1986 | Erweiterung auf 12 Staaten: | PT+ES | |
| 1986 | Europäisches Parlament | Offizieller Namenswechsel der Parlamentarischen Versammlung | |
| 17.02.86 01.07.87 | Einheitliche Europäische Akte (EEA) | 1. Gemeinsamer Europäischer Binnenmarkt bis 01.01.1993 2. Wirtschafts- & sozialpolitischer Zusammenhalt (Kohäsion) 3. Institutionalisierung der EPZ 4. Vertragliche Grundlage für den Europäischen Rat (kein institutionelles Organ der EWG) | Neue EWG-Kompetenzen: Umwelt-, Forschungs-, Technologiepolitik. Europa Parlament darf sich nun an Gesetzgebung beteiligen, hat aber nicht das letzte Wort |
| 07.02.92 01.11.93 | "Vertrag von Maastricht" (Vertrag zur EU) | Schritt in Richtung politischer Integration: 1. Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe 2. Bessere Funktionsfähigkeit der Organe 3. Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion 4. Entwicklung einer sozialen Dimension der Gemeinschaft 5. Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik |
EU der 3 Säulen:
1. die Europäischen Gemeinschaften 2. die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP*) 3. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (JI) *) Vormals: EPZ Neue Tätigkeitsbereiche: transeuropäische Netze, Industriepolitik, Verbraucherschutz, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur. Einrichtung - eines Ausschusses der Regionen - einer Wirtschafts- und Währungsunion, mit Einführung einer gemeinsamen Währung (nicht für UK) & einer Europäischen Zentralbank (EZB) Einführung einer Unionsbürgerschaft (freie Wahl des Aufenthaltsortes, der Arbeit, samt politischer Stimmrechte dort) Geringfügige Erweiterung der European Parliament Kompetenzen Einführung eines Subsidiaritätsprinzips (siehe Link unten) Ausdehnung der Zuständigkeit der Gemeinschaft auf die Sozialpolitik (nicht für UK) Verankerung des Europäischen Rats als EU Institution |
| 14.06.85 19.06.90 26.03.95 | "Schengen I" unterschr "Schengen II" unterschr "Schengener Abkommen" | 1. Standardisierung der Außengrenzkontrollen 2. Formell keine Innengrenzkontrollen | Benelux+DE+ES+FR+PT |
| 1995 | Erweiterung auf 15 Staaten: | AT+FI+SE | |
| 02.10.97 01.05.99 | "Vertrag von Amsterdam" (1. Maastricht Nachbesserung) |
Erweiterung der Kompetenzen des Europa Parlaments.
Schaffung eines Raums der Freiheit, Sicherheit & Recht: - Polizeiliche & justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Europol-Erweiterung) (PJZS) - Justizielle Zusammenarbeit im Zivilrecht (JZZ) - Aufnahme des Schengener Abkommens in EU-Recht* Institutionelles: - Suspendierungsmöglichkeit eines Mitglieds - Verstärkte Zusammenarbeit** Soziales (nicht UK): Bessere Koordinierung der Beschäftigungspolitik. Neues Amt: Hoher Vertreter der GASP (Quasi-quasi-Außenminister) | Der Versuch, angesichts der geplanten Erweiterungen (27 Staaten) die operative Effizienz zu retten, gelang nur minimal. *) Ausnahmeregelung für IE+UK. Vgl. Link unten "Europa der zwei Geschwindigkeiten" **) Ein Minimum von 8 EU-Mitglieder können Integrations- /Kooperationsvereinbarungen treffen, ohne daß weitere Mitglieder involviert werden |
| 2001 | Euro-Einführung | AT+Benelux+DE+FI+FR+IE+IT+PT | |
| 23.07.02 | MontanUnion etc. wird Teil des EG-Rechts | Nach Ende der Laufzeit | |
| 26.02.01 01.02.03 | "Vertrag von Nizza" (2. Maastricht Nachbesserung) | Institutionelle Reformen um, im Zuge der Erweiterung die Handlungs- & Entscheidungsfähigkeit zu gewährleisten | Dieser 2. Versuch die Regierbarkeit, trotz Erweiterungen, zu erhalten gelang etwas besser. In vielen Bereichen wurden Mehrheitsbeschlüsse anstelle von Einstimmigkeit eingeführt |
| 29.10.04 XX | EU-Grundlagenvertrag (nicht ratifiziert) | Formulierung einer EU-Verfassung | 2005 von FR & NL nicht ratifiziert (Volksabstimmungen 29.05.05 & 01.06.05). In den meisten Ländern: Keine Volksabstimmung vorgesehen. |
| 2004 | Erweiterung auf 25 Staaten: | CY+CZ+EE+HU+LT+LV+MT+PL+SI+SK | |
| 2007 | Erweiterung auf 27 Staaten: | BG+RO | |
| 13.12.07 01.12.09 | "Vertrag von Lissabon" ('Reformierte' EU Verfassung) Vertrag von Rom umbenannt: "Vertrag über die Arbeitsweise der EU" Vertrag von Maastricht umbenannt: "Vertrag über die EU" | EU-Verfassung leicht verändert nun als "Reformvertrag". Neue Ämter: 1. Hoher Repräsentant der EU (Quasi-Außenminister) 2. Ständiger Präsident des Europäischen Rats* | Von IE zunächst nicht ratifiziert (Volksabstimmung 12.06.2008), nach etwas Volksmassage doch noch am 21.10.2009. Vertrag bleibt umstritten, u.a. wegen Demokratie-Mängel und nationale Hoheitsvorbehalte. *) Amtszeit: 2½-Jahre; daneben bleibt das Amt des turnusmäßigen Präsidents jedoch erhalten (!), womit die Kompetenzen des neuen Amtes geringer sind als der Titel suggerieren würde. |
| Stand 2009 | Beitrittskandidaten: | HR+IS+MK+TR |
EU & prä-EU Verträge (Sammelseite)
Europa_der_zwei_Geschwindigkeiten (Wikipedia)
Verwechslungsmöglichkeiten:
Europäischer Rat: Regelmäßige Treffen der EU Staats- bzw Regierungschefs & Außenminister, zusammen mit einem Mitglied des Ministerrats
Rat der EU (Ministerrat): Gesetzgebendes Organ der EU, mehr oder weniger in Kooperation mit dem Europa Parlament. Themenbezogen wird jeder Staat durch einen seiner Minister vertreten. Der Rat kann in neun Konstellationen tagen:
Allgemeines-Außenbeziehungen, Wirtschaft-Finanzen, Justiz-Inneres, Beschäftigung-Sozialpolitik-Gesundheit-Verbraucherschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Bildung-Jugend-Kultur, Verkehr-Telekommunikation-Energie, Landwirtschaft-Fischerei
Europarat: Keine Verbindung mit der EU. Gründung 1949. Ziel ist die Einheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern und nachhaltig zu gewährleisten. Dazu überwacht der Rat die Achtung der Grundrechte: Demokratie, Menschenrecht und Rechtstaatlichkeit. Keine Exekutivrechte
Länderschlüssel:
AT_Österreich, BG_Bulgarien, CY_Zypern(Süd), CZ_Tscheschische-Republik, DE_Deutschland, DK_Dänemark, EE_Estland, ES_Spanien, FI_Finnland, FR_Frankreich, GR_Griechenland, HR_Kroatien, IE_Irland, IS_Island, LV_Lettland, LT_litauen, MK_Mazedonien, MT_Malta, NL_Niederlande, PL_Polen, PT_Portugal, RO_Rumänien, SE_Sweden, SI_Slowenien, SK_Slowakei, TR_Türkei, UK_Großbritannien