(Hinweis: Für Copy-und-Paste, ggf. in neuem Browsertab öffnen via Menupunkt DRUCK)Beschlossene Hilfspakete zur Stabilisierung der Eurozone
Erstes Hilfspaket: Notfallplan für Griechenland
Provisorisch. Ein 3-Jahresprogramm vereinbart Mai 2010.
Insgesamt €80 Mrd
a wurden Griechenland in der Form von
bilateralen Krediten der Länder der Eurozone zugebilligt, zusätzlich €30 Mrd vom IWF.
Kurz nach diesem Beschluß stiegen die Anleihezinsen der wirtschaftlich angeschlagenen Euro-Länder jedoch wieder stark an.
Nicht akzeptierte Vorschläge
Die Vorschläge Angela Merkels überschuldete Staaten aus der Eurozone auszuschließen sowie eine
Staateninsolvenzordnung einzurichten wurden abgelehnt.
Die EZB kauft Anleihen
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Die kauft Anleihen angeschlagener Länder der Eurozone entweder
- direkt von den Ländern zu einem für diese Länder akzeptablen niedrigen Zinssatz, und/oder
- auf den Sekundärmarkt, d.h. kauft zu den jeweiligen Marktpreisen um die Preise durch gestiegene Nachfrage zu drücken.
Zweites Hilfspaket: EFSM-EFSF-IWF1 5
Provisorisch. Unterzeichnet Mai 2010, gültig bis Mitte 2013.
Kredite an den Staat in Distress, auch welche die zur Bankenrettung verwendet werden (Rekapitalisierung). Kredite in Höhe von maximal €750 Mrd wurden gebilligt. Die Summe setzt sich zusammen aus:
- €60 Mrdb aus dem existierenden EU-Notfalltopf, genannt EFSM (Eur. Finanzstabilitätsmechanismus) bei einer Anwendung im Kontext der Eurozone.
- (Nach einer Aufstockung in July 2010) €780 Mrd in von den Euro-Mitgliedern getragenen Garantien2 für eine Ausleihsumme von €440 Mrdc. Bis zu dieser Summe kann die neugegründete Zweckgesellschaft EFSF (Eur. Finanzstabilitätsfazilität) auf dem freien Markt neu ausgegebene Anleihen (Primärmarkt) zu niedrigen Zinssätzen kaufen als sie für das Land in Distress gelten.
Im Juli 2011 wurde der EFSF erweitert damit Anleihen nunmehr auch auf dem Sekundärmarkt gekauft werden können.
- €250 Mrd vom IWF (an dem Euro-Länder aber auch die USA anteilmäßig beteiligt sind).
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Europäischer Stabilitätsmechanismus 1
Dauerhaft. Unterzeichnet Februar 2012; soll ab Juli 2012 inkraft treten, je nach nationalem Ratifizierungsstand. In Deutschland vom Verfassungsrichter-Urteil abhängig. Bedingt den Transfer mancher Nationalsouveränitäten nach Brüssel. Existiert parallel zum EFSM und löst diesen Mitte 2013 ab.
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Hilfen werden nur dann gewährt, wenn das betroffene Land zusätzlich den
ratifiziert hat. Fünf Hilfsvarianten vorgesehen:
- Direkter Kredit wie beim EFSF.
- Bereitstellung einer maximalen Kreditsumme, wobei Kredit nach Bedarf schrittweise in Anspruch genommen werden kann (vertrauensbildende Maßnahme für Länder, die nicht allzusehr in der Klemme liegen).
- Kredit an einen Staat zweckgebunden zur Rettung von Banken3.
- Ankauf 4 von Anleihen von Euroländern um die Nachfrage zu steigern, damit die Zinsen zu drücken - sowohl neue Anleihen (Primärmarkt), und
- . . . bereits ausgegebene Anleihen (Sekundärmarkt).
Hilfe wird gewährt, wenn eine Schuldenfinanzierung über den Markt beeinträchtigt ist.
ESM-Darlehen haben hinter dem IWF den Status eines bevorrechtigten Gläubigers. Falls ein Hilfeprogramm bereits existiert, hat der ESM den gleichen Rang wie alle anderen Darlehen außer der IWF.
Private Gläubiger (Banken) sind
nur ausnahmsweise beteiligt wenn das Land Auflagen in Form eines makroökonomischen Anpassungs-programms zu erfüllen hat.
Maximales Ausleihvolumen des ESM: €700 Mrd (= €500 Mrd + €200 Mrd EFSF)
Darunter dienen €80 Mrd als Absicherung und um Bestratings zu erhalten - in 5 Schritten einzuzahlen bis 2014. Die Existenz dieses Kapitalstocks unterscheidet den ESM vom EFSF. Er soll Kredite bis zu €500 Mrd ermöglichen.
Die restlichen €620 Mrd gelten als Stille Reserve. €200 Mrd davon stammen von EFSF-Mitteln bereits zugeteilt an Irland, Portugal und Griechenland.
1) Juristisches:
Der EU-Vertrag AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) ließ finanzielle Unterstützung eines überschuldeten Mitgliedslandes nur ausnahmsweise zu. Eine Nichtbeistandsklausel (Art. 125) schließt eine Haftung anderer Staaten aus.
Zur rechtfertigung des EFSM wurde Art. 122 herangezogen: Wenn ein Mitgliedsstaat "... aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht" wird.
Für den (dauerhaften) ESM wurde Art. 136 ergänzt um ~ "Die Euro-Mitgliedsstaaten können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Gebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen ... wird strengen Auflagen unterliegen".
2) Als Absicherung um Bestratings zu erhalten. Aufteilungsschlüssel proportional Bevölkerung+BIP.
3) In 2011 beschlossenes EU-Vorhaben, wonach Banken ab Mitte 2012 ihre Geschäfte mit mehr Kernkapital absichern müssen.
4) Normalerweise durch das Auftreiben von Kapital auf dem freien Markt verbunden mit einer durch die teilnehmenden Euroländer zur Verfügung gestellte Absicherung.
5) In März 2012 Griechenland führte eine massive "freiwillige" Schuldenumstrukturierung von privat-gehaltene Anleihen durch. Danach wurde das "zweite wirtschaftliche Justierungsprogramm für Griechenland" aus EFSF+IWF Mitteln (€102 aus der Eurozone + €28 Mrd vom IWF) vereinbart. Auszahlung einer ersten Rate (€39 Mrd) ist abhängig vom Fortschritt bei den Griechischen Reformen und Einsparungen.
a) Stand 2012: €53 Mrd (+ €20 Mrd vom IWF) zugeteilt an Griechenland.
b) Stand 2012: €49 Mrd zugeteilt an Irland, Portugal, Griechenland
c) Stand 2012: €200 Mrd zugeteilt
Quellen (z.B.):