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Informationstransparenz öffentlicher Ämter: Ein Grabenkampf

Start: 08.03.2010

Allgemein

Weltweit haben mehr als 80 Länder Gesetze in unterschiedlicher Form erlassen, um den freien Zugang (oder den Zugang zu niedrigen Gebühren) zu Information öffentlicher Ämter, oder zu Kommunalen- oder Regierungssitzungsprotokollen zu regeln. Meistens umfaßt nicht ein Gesetz das ganze Land, sondern es gibt ein Gesetz auf einer oberen Bundesebene, und daneben Landesteilspezifische Gesetze. Und der Zugang selber ist generell nicht allumfassend, d.h. für diverse Gründe wird Information bestimmter Kategorien nicht freigegeben. Zum Beispiel bei einer öffentlichen Ausschreibung sollten Firmeninterne Details zur Preisfindung Firmengeheimnis bleiben, dagegen sollten Entscheidungsgründe bei der Auswahl des Auftragnehmers sehr wohl der Öffentlichkeit zugänglich sein [1].

Da sie ihre Aktionsfreiheit in Gefahr wähnen (und zurecht), tendieren Politiker und Staatsbeamte aus eigenen Stücken nicht dazu, Auszüge ihrer Akten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daher werden Informationsfreiheitsgesetze in der Regel nur als Antwort auf etwaige Skandale verabschiedet. Und ohne ein waches öffentliches Auge würde das Ausmaß an Zugang zu Information mit der Zeit durch Gesetzesänderungen wieder schwinden.

Lage in Deutschland

Auf Bundesebene ist ein Informationsfreiheitsgesetz inkraft seit 2006 [2].   Elf von den sechzehn Ländern haben selber ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, einige davon seit 1998: Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen, Sachsen Anhalt, und Rheinland-Pfalz. Nicht darunter ist also der Freistaat Bayern.

Wie das gerade geschaffene Informationsfreiheitsgesetz von behördlicher Seite bereits neutralisiert wird zeigt folgende einfache Statistik [4]:
20072008Änderung
Anzahl Anfragen 12651548(+22%)
Vollständig beantwortet54%40%(-26%)*
Abgelehnte Anfragen20%35%(+75%)*
*) bezogen auf die Anzahl Anfragen

Kommentar der Sprecherin der Grünen: "Akten werden immer noch als Herrschaftswissen und nicht als Wissen der Bürger verstanden".

Das Informationsfreiheitsgesetz ist in kraft

Bayern

1) Hintergrund

Mit Ausnahme der Jahre 1954-57 wurde Bayern seit 1946 alleine von der CSU regiert (seit September 2009 in Koalition mit der FDP). Diese ungewöhnlich lange Amtszeit einer Partei muß unweigerlich in den Denkgewohnheiten und Arbeitsweisen der Politiker und den höheren Amtsträgern im Öffentlichen Dienst, sowie in den Personalbesetzungen Nebenwirkungen hervorbringen.

2) Der schwere Abschied vom Amtsgeheimnis

Das Amtsgeheimnis ist wohl ein kulturelles Überbleibsel aus der Zeit in dem das Staatsoberhaupt Kaiser, König oder Herzog geheißen hat, und das Wort Demokratie noch ein nebuloser Begriff am Horizont war.
In 2001 lehnte die CSU ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern ab. Ihr Argument: Die zu erwartende Flut an Anfragen würde die Öffentlichen Ämter schlichtweg lahmlegen, und für Querulanten und Gewohnheitsnörgler Tür und Tor öffnen.
2003 markierte die Gründung des Bündnisses für Informationsfreiheit in Bayern. [3]
In 2006 lehnte die CSU ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern mit identischem Argument erneut ab. Nach den ersten zwei Jahren des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene sah die Realität jedoch anders aus: Ganze 1800 Anfragen insgesamt.

Ende 2008 iniziierte die CSU eine Änderung zum Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, wodurch dieses Gesetz geschwächt werden würde [5][6][7]. Die Änderung sollte der Öffentlichkeit den Zugang zu den Akten von Bankenaufsichten verbieten. Motivation für die Änderung lieferte u.a. das Verwaltungsgericht-Urteil vom 12.03.2008.
Angesichts der Finanzkrise und den (verständlich) lauten Rufen nach effektiveren Kontrollen der Finanzmärkte, wirkt dieser Änderungsversuch wie ein Hohn. Was hat die CSU zu diesem Vorstoß bewogen? Neben ihrer generischen Abneigung, den Bürger Zugang zu behördlicher Information zu gestatten, liegt es hier wohl an der unrühmlichen Rolle von CSU-Politikern bei der Aufsicht der bayerischen Landesbank. Siehe auch Die BayernLB 2005-2010.
Die Änderung wurde im März 2009 im Finanzausschuß des Bundestages mit knapper Mehrheit abgelehnt.

In 2006 lehnte die CSU ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern zum dritten mal ab. Nachdem das bisherige Argument nicht mehr glaubwürdig war, wurde ein neues Argument hervorgezaubert: Jetzt würde ein solches Gesetz den Datenschutz kompromittieren. Dieses Argument ist absurd in zweifacher Hinsicht:
- Die Möglichkeit Information in Kategorien einzuteilen in öffentlich freigegeben bzw. nicht freigegeben ist eine Selbstverständlichkeit (wie das IFG bereits beweist)
- Die CSU sieht kein Datenschutzproblem, wenn es um Informationssammlung in Bereichen geht wie die Heimrechner- Überwachung, Video-Überwachung, flächendeckende Überwachung von KFZ-Nummernschildern. Hier ist umgekehrt der Bürger der (unfreiwillige) Lieferant der Information, nicht eine Behörde.

3) Fortschritt von Unten?

Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern ist zum Schluß gekommen, eine Änderung von oben bewirken zu wollen ist zwecklos. Daher versucht das Bündnis nun Gemeinden und kommunale Behörden zur Vereinbarung einer offenen Informationssatzung zu bewegen. Mit einem gewissen Maß an Erfolg [8].
In den letzten 15 Monaten haben fünf kleinere bayerische Gemeinden Informationsfreiheitssatzungen erlassen, die den bürgerlichen Zugang zu kommunaler Information regeln: Prien/Chiemsee, Kitzingen, Grasbrunn, Pullach, Bad Aibling. Allerdings unterscheiden sich diese Satzungen untereinander. Bei manchen bleiben wesentliche Bereiche vom Bürger weiterhin verborgen. Eine Flut von Anfragen gab es nicht.
Der Stadtrat München hat beschlossen, wenigstens die Sitzungsprotokolle im Internet zu veröffentlichen (gegen die Stimmen der SPD, die argumentierte, es "würde die Stadträte in ihrem Recht auf freie und ungezwungene Rede beeinträchtigen").

Überall entdeckt man Verhaltensweisen aus der "guten alten Zeit", und nicht nur in Bayern.


Quellen:

[1] wiki "Freedom of information legislation" (Länderübergreifende Übersicht) [englisch]

[2] wiki "Informationsfreiheitsgesetz"

[3] Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern. Seit 2003

[4] FAZ "Informationsfreiheit: Gläsern erst gegen Gebühr", 02.05.2010

[5] Bundesrat " Drucksache 827/1/08", 08.12.2008 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie)

[6] Bundestag "Finanzausschuss: Finanzaufsicht muss Bürgern weiter Auskunft geben", 25.03.2009

[7] attac "CSU-Initiative für weniger Transparenz bei Bankenaufsicht ist Skandal", 07.02.2009

[8] BR5 (Radio) "Wissen und Macht - Warum Bayern der Abschied vom Amtsgeheimnis so schwer fällt", 07.03.2010